Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes Tierkörperverwertung Unterfranken
vom 05.04.2005


Der Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (BayKG) und Art. 17 der Landkreisordnung (LKrO) i.V.m. § 1 Abs. 4 der Verbandssatzung und Art. 22 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis.

§ 1 Kostenerhebung

Der Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die er in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2 Gebührenhöhe

Für zusätzlichen vom Gebührenschuldner veranlassten Verwaltungsaufwand werden folgende Kosten erhoben:

  1. Kostenpauschale für einen Bescheid nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung 7,50 Euro Soweit der Gebührenschuldner am Abbuchungsverfahren teilnimmt, ermäßigt sich die Kostenpauschale auf 5,00 Euro.
  2. Mahnung 5,00 Euro
  3. Beglaubigungen 5,00 Euro
  4. Erstellung von Zweitschriften oder Kopien 5,00 Euro
  5. Auflisten je Posten 1,00 Euro
    Mindestens jedoch 5,00 Euro
    Ab 10 Posten je angefangene DIN A 4 10,00 Euro
  6. Versendung von zusätzlichen Unterlagen als Standardbrief 3,00 Euro
  7. Andersformatige Briefsendungen 6,00 Euro.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken in Kraft.
Bad Kissingen, 5. April 2005
Thomas Bold
Landrat
Verbandsvorsitzender